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Auszug aus der Satzung

Görrissen-Stiftung

Gem. der Stiftungssatzung § 2

Der Zweck der Stiftung ist:

 

1.Die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 der AO durch allgemeine Förderung der Jugend-und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege, der Bildung und Erziehung, Kultur und des Sports.

 

Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

2.Die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der AO durch Förderung hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen. Zu unterstützenden Personen können von der Gemeinde Sörup und /oder der Kirchengemeinde Sörup vorgeschlagen werden. Unterstützt werden sollen hilfsbedürftige Personen, die ihren Wohnsitz in Sörup haben bzw. hatten, insbesondere alte, kranke, behinderte, in Not geratene oder in der Berufsausbildung bzw.-wechsel befindliche Personen in der Regel durch einmalige Zuwendungen barer und/oder sachlicher Mittel vornehmlich dann, wenn zur Erlangung des förderungsfähigen Anliegen keine oder keine ausreichenden eigenen Mittel vorhanden bzw. keine oder ausreichenden öffentlichen Mittel zu erlangen sind wie zum Beispiel durch

  • Ausstattung mit Kleidungssachen oder sonstigen Sachen des persönlichen Bedarfs
  • Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung
  • Ausstattung von Wohnungen
  • Beschaffung von sonstigen Gegenständen des notwendigen Bedarfs
  • Unterstützung bei Berufsausbildung und Berufswechsel

 

Zulässig ist die teilweise (nicht überwiegende) Weitergabe eigener Mittel an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, die ihren Sitz in Sörup haben, zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (z.B. Kirchengemeinde, Diakonie, Schwesternstation, Kindergarten).

 

3. Die Verfolgung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch Ausgestaltung und Ausschmückung von kirchlichen Gemeindehäusern und Einrichtungen der Kirchengemeinde Sörup

 

4. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke „ der Abgabenordnung.

 

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke